Ein gegründetes Unternehmen befähigt den Investor oder Partner nicht zu einer Unternehmer-/Investorengenehmigung. Es ist lediglich eine Form, die Sie dazu berechtigt, mit anderen Personen und Unternehmen Handel zu betreiben. Solange keine ordnungsgemässe Erlaubnis vorliegt, dürfen keine Geschäfte getätigt werden.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de