Wann gelte ich als Ehepartner?

Als Ehepartner gilt normalerweise eine Person, die mit einem Südafrikaner oder einem Daueraufenthaltsberechtigten verheiratet ist. Es macht keinen Unterschied, ob es sich hierbei um eine hetero- oder homosexuelle Ehe handelt.

Wie lange ist eine solche Genehmigung gültig?

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Lebenspartner wird für einen maximal Zeitraum von drei Jahren ausgestellt und kann nach diesem Zeitraum erneut beantragt werden. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie seit mindestens fünf Jahren zusammen sind, können Sie sich für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bewerben.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de

Was ist ein ‘endorsement for work’?

Ein ‘endorsement for work’ ist ein zusätzlicher Vermerk auf Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, der vom Innenministerium ausgestellt wird. Hierdurch ist es Ihnen als Ehepartner gestattet, eine vorher definierte Arbeit in Südafrika aufzunehmen.

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Ich bekomme keine Arbeitsstelle, weil mir überall gesagt wird, dass ich eine Arbeitserlaubnis benötige. Was kann ich tun?

Wenn Sie mit einem Südafrikaner verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft mit einem Südafrikaner haben, sollten Sie zuerst eine Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner beantragen. Sobald Sie ein Arbeitsabgebot haben, können Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung mit einem zusätzlichen Vermerk erweitern lassen, mit dem es Ihnen gestattet ist, der angegebenen Arbeit nachzugehen. Ist Ihr Partner kein Südafrikaner, so kann es andere Möglichkeiten für Sie geben,eine Arbeitsstelle zu bekommen.

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Wo reiche ich den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis ein?

Sollten Sie die Aufenthaltsgenehmigung bereits bei der Einreise nach Südafrika benötigen, muss der Antrag beim südafrikanischen Konsulat in Ihrem Aufenthaltsland eingereicht werden. In den meisten Fällen jedoch wird der Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung erst in Südafrika eingereicht. Hier muss der Antrag bei der Einwanderungsbehörde eingereicht werden, die für den Ort, an dem sich der Antragssteller niederlassen möchte, zuständig ist.

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Mein Partner ist Südafrikaner/in und ich habe eine Aufenthaltsgenemigung für Ehepartner. Darf ich einer Arbeit nachgehen?

Die befristete Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner alleine gestattet es Ihnen nicht, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Jedoch können Sie einen zusätzlichen Vermerk für Ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen, mit dem Sie berechtigt sind, zu arbeiten. Diesen Vermerk können Sie relativ schnell und einfach erhalten. Intergate Immigration berät Sie gerne ausführlich zu diesem Thema.

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