Als Ehepartner gilt normalerweise eine Person, die mit einem Südafrikaner oder einem Daueraufenthaltsberechtigten verheiratet ist. Es macht keinen Unterschied, ob es sich hierbei um eine hetero- oder homosexuelle Ehe handelt.
Als Ehepartner gilt normalerweise eine Person, die mit einem Südafrikaner oder einem Daueraufenthaltsberechtigten verheiratet ist. Es macht keinen Unterschied, ob es sich hierbei um eine hetero- oder homosexuelle Ehe handelt.
In der Regel ist das nicht der Fall, jedoch ist dies von dem Ursprungsland abhängig.
Häufig gestellte Fragen – Hier finden Sie mehr als 500 Fragen und Antworten über die Immigration nach Südafrika. Erfahren Sie mehr…
Der Zeitraum von fünf Jahren spielt nur eine Rolle, wenn Sie sich für eine Daueraufenthaltserlaubnis bewerben wollen.
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Eine Aufenthaltsgenehmigung für Lebenspartner wird für einen maximal Zeitraum von drei Jahren ausgestellt und kann nach diesem Zeitraum erneut beantragt werden. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie seit mindestens fünf Jahren zusammen sind, können Sie sich für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bewerben.
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Ein ‘endorsement for work’ ist ein zusätzlicher Vermerk auf Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, der vom Innenministerium ausgestellt wird. Hierdurch ist es Ihnen als Ehepartner gestattet, eine vorher definierte Arbeit in Südafrika aufzunehmen.
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In Südafrika wird nicht zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren unterschieden. Es gibt diesbezüglich keine Diskriminierung.
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Intergate Immigration würde sich freuen, Ihnen bei der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner behilflich zu sein.
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Wenn Sie mit einem Südafrikaner verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft mit einem Südafrikaner haben, sollten Sie zuerst eine Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner beantragen. Sobald Sie ein Arbeitsabgebot haben, können Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung mit einem zusätzlichen Vermerk erweitern lassen, mit dem es Ihnen gestattet ist, der angegebenen Arbeit nachzugehen. Ist Ihr Partner kein Südafrikaner, so kann es andere Möglichkeiten für Sie geben,eine Arbeitsstelle zu bekommen.
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Sollten Sie die Aufenthaltsgenehmigung bereits bei der Einreise nach Südafrika benötigen, muss der Antrag beim südafrikanischen Konsulat in Ihrem Aufenthaltsland eingereicht werden. In den meisten Fällen jedoch wird der Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung erst in Südafrika eingereicht. Hier muss der Antrag bei der Einwanderungsbehörde eingereicht werden, die für den Ort, an dem sich der Antragssteller niederlassen möchte, zuständig ist.
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Die befristete Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner alleine gestattet es Ihnen nicht, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Jedoch können Sie einen zusätzlichen Vermerk für Ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen, mit dem Sie berechtigt sind, zu arbeiten. Diesen Vermerk können Sie relativ schnell und einfach erhalten. Intergate Immigration berät Sie gerne ausführlich zu diesem Thema.
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