Für eine befristete Aufenthaltserlaubnis gibt es keine Mindestanzahl an Jahren, die ein Ehepaar verheiratet sein muss. Um sich für eine Daueraufenthaltserlaubnis zu bewerben, müssen Sie mindestens fünf Jahre verheiratet sein.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de