Mein/e Ehemann/Ehefrau arbeitet in Südafrika und besitzt eine Arbeitserlaubnis. Darf ich ihn begleiten und ebenfalls arbeiten gehen?

Wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner in Südafrika mit einer gültigen Arbeitserlaubnis arbeitet, können Sie sich direkt für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung auf Begleitbasis bewerben. Diese wird Sie allerdings nur dazu ermächtigen, in Südafrika zu bleiben. Falls Sie einer berufliche Tätigkeit nachgehen möchten, müssen Sie eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de

Für wie lange wird diese Genehmigung ausgestellt?

Aufenthaltsgenehmigungen für Ehepartner werden temporär für eine Dauer von drei Jahren ausgestellt und können nach Ablauf dieser Zeit erneut beantragt werden. Wenn Sie vorweisen können, dass Sie seit mindestens fünf Jahren verheiratet sind, können Sie sich für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bewerben.

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Was ist ein ‘Affidavit’?

Ein ‘Affidavit’ ist eine notarielle Erklärung, dass Sie und Ihr Partner in einer festen Beziehung leben. Sie schliesst exklusiv Sie beide ein und bestätigt, dass Sie sich emotionell und finanziell unterstützen.

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