Für wie lange wird diese Genehmigung ausgestellt?

Aufenthaltsgenehmigungen für Ehepartner werden temporär für eine Dauer von drei Jahren ausgestellt und können nach Ablauf dieser Zeit erneut beantragt werden. Wenn Sie vorweisen können, dass Sie seit mindestens fünf Jahren verheiratet sind, können Sie sich für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bewerben.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de