Wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner in Südafrika mit einer gültigen Arbeitserlaubnis arbeitet, können Sie sich direkt für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung auf Begleitbasis bewerben. Diese wird Sie allerdings nur dazu ermächtigen, in Südafrika zu bleiben. Falls Sie einer berufliche Tätigkeit nachgehen möchten, müssen Sie eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de