Wenn Ihnen bereits eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung bewilligt wurde und Sie sich danach trennen, muss sich der Besitzer der Aufenthaltsgenehmigung so schnell wie möglich für eine alternative Aufenthaltsgenehmigung bewerben. Wenn Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen und Sie sich in den ersten drei Jahren nach Ausstellung dieser Genehmigung trennen, so verfällt die Daueraufenthaltserlaubnis und Sie müssen sich für eine alternative Aufenthaltsgenehmigung bewerben.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de