Die befristete Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner alleine gestattet es Ihnen nicht, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Jedoch können Sie einen zusätzlichen Vermerk für Ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen, mit dem Sie berechtigt sind, zu arbeiten. Diesen Vermerk können Sie relativ schnell und einfach erhalten. Intergate Immigration berät Sie gerne ausführlich zu diesem Thema.
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