Es ist keine bestimmte Anzahl vorgeschrieben, d.h. Sie können auch als Einzelperson alle Anteile besitzen. Mehr als zehn Anteilseigner sind jedoch nicht erlaubt. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de

Schlüsselpersonal aus Ihrem Heimatland können Sie mitbringen. Die Art ihrer Aufenthaltsgenehmigungen richtet sich nach deren persönlichen Umständen. Bitte kontaktieren Sie Intergate Immigration, damit wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung stellen können.