Unternehmer-/Investorengenehmigungen werden vom Innenministerium in der Regel für zwischen zwei und fünf Jahren ausgestellt und können nach Ablauf dieser Zeit erneut beantragt werden, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt wurden. Auch wenn die Aufenthaltsgenehmigung für länger als zwei Jahre ausgestellt wird, müssen Sie nach zwei Jahren nachweisen, dass Sie bestimmte Anforderungen erfüllt haben, beispielsweise die getätigte Investitionssumme. Ebenfalls ist es möglich, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in dieser Kategorie zu beantragen.
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