Es kann vorkommen, dass Sie warten müssen. Alle Krankenversicherungen können Ihnen eine dreimonatige generelle Wartezeit oder eine zwölfmonatige spezielle Wartezeit geben. Bei der dreimonatigen Wartezeit müssen Sie Beiträge zahlen, dürfen aber keine Leistungen in Anspruch nehmen. Die zwölfmonatige Wartezeit zwingt Sie ebenfalls dazu, Beiträge zu zahlen, wobei Sie aber keine medizinische Konditionen in Anspruch nehmen können, die Sie bereits erhalten haben. Diese Warteperioden treffen jedoch nicht immer zu. Es gibt viele Aussnahmen und sehr häufig fällt gar keine Wartezeite an.
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