Besitzer einer Aufenthaltsgenehmigung für Rentner dürfen grundsätzlich nicht arbeiten. Möchten Sie gerne einer Arbeit nachgehen, so müssen Sie sich für eine Arbeitserlaubnis oder eine Ergänzung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung für Rentner bewerben.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de