Kann mein Ehepartner in meinem Unternehmen arbeiten?

Ehe- oder Lebenspartner dürfen Ihnen ‘auf Begleitbasis’ in Ihrem Unternehmen behilflich sein. Jedoch können sie nicht als bezahlter Arbeitnehmer angestellt werden, es sei denn, sie haben eine ordnungsgemässe Arbeitserlaubnis.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de