Kann mich mein Partner begleiten, auch wenn sie/er noch arbeiten muss?

Wenn Ihr Partner in Südafrika arbeiten möchte, während Sie in Südafrika im Ruhestand sind, benötigt Ihr Partner die notwendige Ergänzung in seiner Aufenthaltserlaubnis oder aber sich für eine Arbeitserlaubnis bewerben.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de