Nein, das ist leider nicht gestattet. Sie werden das Ergebnis Ihrer Bewerbung abwarten müssen, auch wenn das Innenministerium unangemessen lange für den Bearbeitungsprozess benötigt. Jedoch können Sie mit einer ordnungsgemässen Aufenthaltserlaubnis in Südafrika bleiben und abwarten, bis das Innenministerium eine Entscheidung getroffen hat.

In einigen Fällen können Sie eine Arbeitserlaubnis bereits erhalten, bevor Sie ein Jobangebot haben. Wenn Ihre beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen in eine professionelle Kategorie fallen, die auf dem südafrikanischen Arbeitsmarkt noch nicht ausreichend vorhanden sind, können Sie sich für eine Quotengenehmigung bewerben. Im Falle dessen, dass Sie besondere Fähigkeiten mitbringen, können Sie eine Arbeitserlaubnis aufgrund aussergewöhnlicher Fähigkeiten beantragen. Für diese beiden Arbeitsgenehmigungen können Sie sich ohne ein Jobangebot bewerben.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de