Was muss ich tun, um meine Unternehmer-/Investorengenehmigung zu behalten bzw. nach zwei Jahren erneut beantragen zu können?

Dem Innenministerium muss während verschiedenen Phasen die Erfüllung der beiden Kriterien – die Investition von R 2,5 Millionen und die permanente Einstellung von fünf Südafrikanern – vorgelegt werden.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de