Falls Ihr Partner weder Südafrikaner noch Daueraufenthaltsberechtigter ist, können Sie sich nicht in dieser Kategorie für eine Aufenthaltsgenehmigung bewerben.
Falls Ihr Partner zum Beispiel eine Arbeitserlaubnis in Südafrika besitzt, ist es möglich, dass Sie eine Aufenthaltsgenehmigung auf Begleitbasis erhalten.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de