Einige Gegenstände sind aufgrund bilateraler und multilateraler Handelsabkommen vom Zoll und von den Steuern ausgenommen. Ob diese Ausnahmen für die Zoll- und Steuerbestimmungen für Ihre Gegenstände gelten, hängt zum einen vom Ursprungsland des Gegenstandes ab und zum anderen von der Art des Gegenstandes. Für ausführliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter info@my-south-africa.com.
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