Als ausländischer Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner beantragen und diese mit einer zusätzlichen Klausel vermerken lassen, die Sie dazu berechtigt, einer beruflichen Tätigkeit in Südafrika nachzugehen.
Wenn Sie und Ihr Ehepartner beide Ausländer sind, müsste jeder eine Arbeitsgenehmigung beantragen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de