Ausländer brauchen keinen südafrikanischen Geschäftspartner oder Anteilseigner, um ein Unternehmen gründen zu dürfen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite http://www.intergate-immigration.de
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Hierzu gibt es keine pauschale Anwort. Die Entscheidung sollten Sie sehr genau planen, denn die Wechselkurs- und Besteuerungsprobleme müssen genau beachtet werden. Wir unterstützen Sie gerne durch professionellen Rat. Kontaktieren Sie uns unterAccounting@incompass.co.za oder nutzen Sie den unten stehenden Link.
Wenn Sie sich für eine Unternehmer-/Investorengenehmigung bewerben, müssen Sie einen detaillierten Geschäftsplan mit dem Antrag einreichen.
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Sie können so viele Unternehmen eröffnen, wie Sie wollen. Allerdings müssen die vorgeschriebenen Anforderungen jedes Mal erfüllt werden.
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Zunächst sollten Sie herausfinden, ob sich Ihr Unternehmen für eine Ausnahmeregelung für die Einlage von R 2,5 Millionen qualifiziert. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren Sie bitte Intergate Immigration, damit wir Ihnen andere Möglichkeiten vorstellen können.
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Sollten Sie die Aufenthaltsgenehmigung bereits bei der Einreise nach Südafrika benötigen, muss der Antrag beim südafrikanischen Konsulat in Ihrem Aufenthaltsland eingereicht werden. In den meisten Fällen jedoch wird der Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung erst in Südafrika eingereicht. Hier muss der Antrag bei der Einwanderungsbehörde eingereicht werden, die für den Ort, an dem sich der Antragssteller niederlassen möchte, zuständig ist.
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Unternehmer-/Investorengenehmigung können ausländische Personen erhalten, die beabsichtigen, in Südafrika eine eigene Firma zu gründen oder in ein bereits bestehendes Unternehmen zu investieren.
Es gibt viele Kriterien, die Sie erfüllen müssen. Die Wichtigsten betreffen jedoch die Investition von R 2,5 Millionen in den Buchwert Ihres Unternehmens innerhalb der ersten zwei Jahre (durch Einlagen aus dem Ausland) und das permanente Einstellen von fünf Südafrikanern innerhalb dieser zwei Jahre.
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Dem Innenministerium muss während verschiedenen Phasen die Erfüllung der beiden Kriterien – die Investition von R 2,5 Millionen und die permanente Einstellung von fünf Südafrikanern – vorgelegt werden.
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Aufenthaltsgenehmigungen für Unternehmer/Investoren sind speziell für Einwanderer, die entweder ein Unternehmen in Südafrika gründen möchten oder in ein bereits bestehendes Unternehmen investieren möchten.
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